Satzung:

§ 1 Name und Sitz des Vereines

  1. der Verein führt den Namen „Die Kiebitze“
  2. Sitz des Vereins ist Pforzheim-Eutingen
  3. als Gründungstag gilt der 29. August 1981

 

§ 2 Zweck und Aufgabe

  1. Zweck des Vereins ist die Pflege, Ausbreitung und Reinhaltung des Skatspieles nach den Bestimmungen der Skatordnung des deutschen Skatverbandes (mit Ausnahme der Regel, dass stets 4-er-Tische vorzuziehen sind). 
  2. Die wichtigste Aufgabe ist die Werbung für das Skatspiel als Möglichkeit sinnvoller Freizeitgestaltung und die Pflege der Kameradschaft im Verein.

 

§ 3 Geschäftsjahr

Das Rechnungs- und Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

§ 4 Mitgliedschaft

  1. Es gibt Ordentliche, Jugend- und Ehrenmitglieder
  1. Erwerb der Mitgliedschaft:
    1. Ordentliches Mitglied des Vereines kann jeder am Skatspiel Interessierte vom 18. Lebensjahr an werden.
    2. Jugendmitglied wird, wer vor Erreichung des
      18. Lebensjahres mit Zustimmung des Erziehungsberechtigten dem Verein beitritt.
    3. Der Erwerb der Mitgliedschaft als ordentliches oder Jugendmitglied erfolgt durch die Abgabe einer schriftlichen Beitrittserklärung. Mit Abgabe der Beitrittserklärung erkennt das Mitglied die Satzung an
    4. Mitglieder werden in den Verein nur aufgenommen mit Zustimmung der Verwaltung ( 2/3 Mehrheit ). Weiter darf das neue Mitglied nicht die Kameradschaft, sowie die Atmosphäre des Vereines stören.
    5. Ehrenmitglieder werden von der Verwaltung in Würdigung besonderer Verdienste ernannt. Sie sind von der Beitragszahlung befreit und haben alle Rechte der ordentlichen Mitglieder.
  2. Beendigung der Mitgliedschaft

    Die
    Mitgliedschaft erlischt:

 

a.   für Mitglieder zum Schluß des Kalenderjahres durch 

      Kündigung.

b.   durch Ausschluss auf Beschluss der Verwaltung,

            wenn ein Mitglied die Interessen oder das Ansehen des

            Vereines gröblich verletzt.

      c.    länger als 3 Monate mit der Beitragszahlung im

     Rückstand ist oder länger als 3 Monate unentschuldigt 

     den Vereinsabenden fernbleibt.

      d.    durch Tod des Mitgliedes.

 

§ 5 Mitgliedsbeitrag

  1. Der Jahresbetrag wird von der Vereinsleitung festgesetzt.
  2. Der Jahresbetrag ist von den Mitgliedern jährlich im Voraus zu entrichten
  3. Im Falle eines Ausschlusses werden im Voraus entrichtende Beiträge nicht erstattet. Es besteht auch kein Anspruch auf das Vereinsvermögen.

 

§ 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder

  1. Rechte der Mitglieder

a.  Teilnahme an allen Veranstaltungen des Vereines

b.  Antrags- und Stimmrecht bei der Generalversammlung

 

  1. Pflichten der Mitglieder

a.  Befolgung der Satzung des Vereines, sowie der

     Beschlüsse der Verwaltung und des Vorstandes.

b.  Werbung für den Verein und Pflege des Skatspieles im

     Sinne der Skatordnung.

 

§ 7 Vereinsleitung

  1. Die Geschäfte des Vereines führt die Vereinsleitung (Verwaltung). Sie besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden, dem Kassierer und dem Schriftführer.
  2. Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt 2 Jahre.
    Die Wahl erfolgt auf der ordentlichen Jahreshaupt-versammlung des Vereines.
  1. Über die Sitzung der Vereinsleitung sind Niederschriften zu fertigen.

 

§ 8 Rechnungsprüfer

  1. Die beiden Rechnungsprüfer haben mindestens einmal jährlich die Kassenführung zu prüfen und der Vereinsleitung schriftlich Bericht zu erstatten.
  2. Die Wahl der Rechnungsprüfer erfolgt jährlich durch die Vereinsleitung. Die Rechnungsprüfer dürfen nicht der Vereinsleitung angehören.

 

§ 9 Mitgliederversammlung

  1. Die Jahreshauptversammlung findet jährlich nach Ende der Spielzeit statt.
  2. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung durch den Vorstand ist jederzeit möglich.
  3. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss einberufen werden, wenn mind. 30 % der Mitglieder einen schriftlichen Antrag an die Vereinsleitung stellen.

 

§ 10 Auflösung

  1. Über die Auflösung des Vereines beschließt eine Mitgliederversammlung, die eigens zu diesem Zweck einberufen werden muss. Der Auflösungsbeschluss bedarf einer Mehrheit von 3/4 der Stimmberechtigten.
  2. Im Falle der Auflösung des Vereines ist sein Vermögen einer Wohlfahrtseinrichtung in Pforzheim-Eutingen zuzuführen.

 

§ 11 Sonstiges

  1. Aktuelle Regelungen (Spielabende und Spieltage, Beiträge, Fehlserien, Gelder für verlorene Spiele, Startgelder, Fahrgelder und Spesen für Turniere, Wertung der Vereinsmeister sowie andere Einzelheiten der Spielabende und der Meisterschaft) werden im beigefügten Beiblatt „Spielmodus“ erläutert.
  2. Die Vereinsleitung kann mit Mehrheitsbeschluss bei Bedarf  die einzelnen Regelungen im „Spielmodus“ ändern, ergänzen, streichen und neue Regelungen hinzufügen.
  3. Seit Dezember 2015 betreibt der Verein eine eigene Webseite in der über das Vereinsgeschehen berichtet wird.

 

Stand: 01. Januar 2023

Druckversion | Sitemap
© Skatverein "Die Kiebitze" Pforzheim-Eutingen